Die Tätigkeit als Rechtsanwalt basiert für mich auf einer starken persönlichen Überzeugung.

Als Anwalt berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts im gesamten Bundesgebiet und in allen Instanzen.

Mein Anliegen ist es, Ihnen als Anwalt in allen Lagen des Arbeitsrechts zur Seite zu stehen und das strukturelle Ungleichgewicht der Parteien durch Expertise, strategisches Handeln und Engagement auszugleichen.

Durch die Kombination von fundierten Fachkenntnissen mit dem Blick für das Machbare erreiche ich das Optimale für meine Mandantinnen und Mandanten. Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in sämtlichen Angelegenheiten, die mit der Begründung, Durchführung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen zusammenhängen.

Ein weiterer Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Hierbei führe ich regelmäßig Verhandlungen mit Arbeitgebern und setze die Rechte der Interessenvertretungen notfalls auch gerichtlich durch.

Die Entwicklung und Begleitung von betrieblichen Regelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen bildet den Kernpunkt. Neben der anwaltlichen Tätigkeit bin ich zudem als Referent für Betriebsräte zu allen individual- und kollektivrechtlichen Themen tätig. Hier arbeite ich u.a. mit dem ifb (Institut zur Fortbildung von Betriebsräten) und der Akademie für Arbeits- und Sozialrecht (AAS) zusammen.

Als Fachautor publiziere ich regelmäßig in Fachzeitschriften.