Als Rechtsanwalt unterstütze
ich Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer

Ich vertrete im Arbeitsrecht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch Auszubildende, leitende Angestellte, freie Mitarbeitende (in Berührung mit Arbeitsrecht), sowie Beamte in dienstrechtlichen Fragestellungen.

Es spielt keine Rolle, ob Sie in der sogenannten “freien Wirtschaft” arbeiten oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Typische Fragestellungen sind:

  • Aufhebungsverträge

  • Abmahnungen

  • Lohnklagen

  • Urlaubsabgeltung

  • Kündigungen

  • Schwerbehindertenarbeitsrecht

  • Arbeitszeugnisse

Für Betriebsräte und Personalräte


Wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit ist die Beratung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten. Hier berate ich u.a. bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, notfalls auch in der Einigungsstelle.
Bei Bedarf biete ich maßgeschneiderte Schulungen an.

Typische Fragestellungen sind:

  • Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten im Beschlussverfahren in allen Instanzen

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Betriebsratsgründung und damit verbundener Sonderkündigungsschutz

  • Strategieentwicklung und Durchsetzung von Sachmitteln für Betriebsratsarbeit

  • Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten (insbesondere in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten)

  • Beratung rund um die Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses

  • Nachhaltigkeit im Betrieb